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Wirtschaftskammer Österreich – 20% Cashback beim Kauf von Gutscheinen österreichischer Betriebe
Leider bereits vorbei! 🙁
Zur Unterstützung der heimischen Betriebe, die im Lockdown schließen mussten, startet die Wirtschaftskammer Österreich eine Cashbackaktion, hier die Facts:
- 20% Cashback auf den Bruttorechnungsbetrag des Gutscheinkaufes (max. 60 € Rückvergütung = max. Gutscheinwert 300 €)
- Mindestwert des Gutscheinkaufes: 50 € (Cashback wäre hier 10 €)
- Aktionszeitraum: 13. bis 23. Dezember 2021 (Rechnungsdatum auch erst ab 13. 12.)
- Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
- Pro Person darf im gesamten Aktionszeitraum eine Gutschein-Rechnung eingereicht werden
- First come, first served – es zählt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Wenn der Vergütungstopf (1 Mill. Euro) vor dem eigentlichen Aktionsende (23. Dezember) ausgeschöpft ist, ist die Aktion automatisch beendet.
- Es dürfen ausschließlich Gutschein-Rechnungen aller in Österreich ansässigen Betriebe eingereicht werden, die aktives Mitglied der Wirtschaftskammern Österreichs sind und eine Rechnungsadresse in Österreich haben. Auf der Rechnung muss deutlich der Begriff Gutschein ersichtlich sein.
Leider findet sich nur eine Liste mit Unternehmen die NICHT rückvergütet wird (siehe unten), aber klappen sollte es bei Elektro-Händlern (Media Markt, Conrad, Red Zac, …), Mode (Peek & Cloppenburg, Zara, …), Schuhe (Humanic, Reno, …), Gastronomie (auch lokale Wirtshäuser), Hotelerie, uvm …
Davon ausgenommen sind Gutschein-Rechnungen von Betrieben, die vom Betretungsverbot lt. Bundesgesetzblatt 511 der 1. Novelle zur 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung §7 Abs. 6 nicht umfasst waren:
- Öffentliche Apotheken
- Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten) und bäuerliche Direktvermarkter
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
- Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
- Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
- Dienstleistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 606/1977, dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), BGBl. Nr. 313/1994, und dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGBl. Nr. 22/1970
- Veterinärmedizinische Dienstleistungen
- Verkauf von Tierfutter
- Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten, das sind insbesondere Feuerlöscher, Schutzausrüstung, Leuchtmittel, Brennstoffe, Sicherungen, Salzstreumittel, nicht aber Waffen und Waffenzubehör, sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist.
- Notfall-Dienstleistungen
- Agrarhandel einschließlich Tierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
- Tankstellen und Stromtankstellen sowie Waschanlagen
- Banken
- Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner, soweit diese Postpartner unter die Ausnahmen des § 7 Abs. 6 fallen sowie Postgeschäftsstellen iSd § 3 Z 7 PMG, welche von einer Gemeinde betrieben werden oder in Gemeinden liegen, in denen die Versorgung durch keine andere unter § 7 Abs. 6 fallende Postgeschäftsstelle erfolgen kann, jedoch ausschließlich für die Erbringung von Postdienstleistungen und die unter § 7 Abs. 6 erlaubten Tätigkeiten, und Anbieter von Telekommunikation.
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege
- Öffentlicher Verkehr
- Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
- Hygiene- und Reinigungsdienstleistungen
- Abfallentsorgungsbetriebe
- KFZ- und Fahrradwerkstätten
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Rene
Funktioniert das fix bei Media Markt? Bin da etwas skeptisch, wobei verlieren kann ma ja eigentlich nichts ^^
joker
Media Markt seh ich da gar kein Problem, aber wie du sagst, verloren is ja nix!
Rene
So aktuelles Problem bei Mediamarkt, es stet niergend wo Gutschein darauf und man bekommt nicht wirklich eine Rechnung sondern eher eine E-Mail, wo der Kauf der “Geschenkkarte” angeführt ist, aktuell bin ich gerade dabei (in der Serviceline) eine richtige Rechnung anzufordern!
Da ja der CashBack erst am Ende der Aktion ausgezahlt wird, kann niemand sagen ob und wie das wirklich geregelt wird.
UPDATE: Gerade die Rückinfo erhalten, das mir MM eine Rechnung ausstellt, kann aber bis morgen dauern!
Rene
So nochmals ein UPDATE, ich habe gerade noch einen Rückruf erhalten und zwar gibt es bei GESCHENKKARTEN die bei MM Online bestellt werden KEINE Rechnung!!!!
Ich Versuche mein Glück trotzdem mit der Email von MM, aber ich sehe da leider eher Schwarz…..
joker
Versuch war’s wert, bin gespannt wie lange die Aktion läuft, aktuell schon 11 % des Fördertopfes ausgeschöpft.
Rene
Ja da bin ich auch gespannt, mal schaun ob was kommt, denke aber eher nicht -.-
Die 1Mio sind so gut wie nix, wenn das für ganz Österreich ist.
Aber der Deal ansich wäre Top
joker
Eventuell sind sie ja doch kulant – ist ja Weihnachten. 😉 Aber ja, halt doch etwas wenig, damit das wirklich Sinn machen würde. Aber eine gute PR allemal.
Simsalabim
Die schlechteste PR seit langem. Montag um 15.00h bereits ausverkauft. Da wird es wohl viele verärgert Leutchen geben. Mich auch.
joker
Wird aufgestockt! 🙂