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Der Gutschein ist 3 Jahre (exkl. Juli / August) ab Kaufdatum gültig!
Flo
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Erst bei 10 Jahren Gültigkeit und Infos zu Kindern könnte man wieder daran denken. Leider.
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Herbert
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3 Jahre Gültigkeit ist mitten in einer COVID19 Pandemie schon mies. Müssen Gutscheine nicht normalerweise 25J gelten?
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Flo
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Sogar 30 Jahre außer es gibt “triftige Gründe” für die verkürzte Gültigkeit. Vor einiger Zeit hieß es, dass noch nicht zur Gänze ausjudiziert ist, ob eine Rabattierung einen solchen Grund darstellt. Den aktuellen Stand dazu kenne ich nicht.
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DerKommentator
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Gutscheine müssen weder 25 noch 30 Jahre gültig sein.
Die 30 Jahre treten automatisch dann in Kraft, wenn keine Gültigkeit angegeben ist.
Selbstverständlich können Gutscheine aber auch auf 10… auf 5… auf 3 Jahre Gültigkeit ausgestellt werden. Dabei ist immer auch die Natur des Geschäftsgegenstands zu berücksichtigen. Ein Friseurgutschein wird kürzer zu befristen möglich sein als ein Küchengutschein.
Die 3 Jahre für den genannten Gutschein dürften die Untergrenze des Zulässigen sein, wenn sie nicht sogar unterschritten wurde. Der OGH war in seiner Erkenntnis ziemlich rigide, was die zeitliche Einschränkung der Gültigkeit anbelangt…
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Flo
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Deine Ausführungen sind unrichtig. Du kannst googlen und findest unzählige Beiträge dazu, die deutlich sagen, dass Gutscheine grundsätzlich immer 30 Jahre gültig sein müssen – egal was angegeben ist!!
Außer eben es gibt triftige Gründe, die eine verkürzte Gültigkeit rechtfertigen (das ist bei Reisegutscheine offenbar noch immer nicht zur Gänze geklärte, jedenfalls sind 2 oder 3 Jahre immer als zu kurz eingestuft worden).
Stellvertretend ein Beispiel für unzählige Artikel dazu im Netz:
https://www.google.com/amp/s/amp.kleinezeitung.at/5439101
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DerKommentator
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Im Mai 2018 (da war das Erkenntnis des OGH zur Befristung von Gutscheinen schon einige Jahre alt), wurde in einer Entscheidung zu einem Fall aus der Reisebranche folgende rechtliche Beurteilung des OGH als relevant angeführt:
“Bei Reisegutscheinen hat der Oberste Gerichtshof eine einjährige Gültigkeitsdauer, die bis zu drei Jahre nach deren Ablauf um ein weiteres Jahr verlängert werden kann, sodass insgesamt fünf Jahre für die Einlösung zur Verfügung stehen, als nicht gröblich benachteiligend angesehen (7 Ob 75/11x)”
Die Reisebranche hat bei der Erkenntnis des OGH ganz sicher genau hingeschaut… – da geht´s oft um Gutscheine mit hohem Wert.
Da hätte der Verfasser des Artikels in der kleinen Zeitung (Juni 2018) besser recherchieren müssen. Die Behauptung, dass ein Gutschein grundsätzlich 30 Jahre lang gültig ist, ist schlichtweg FALSCH.
Kürzere Befristungen (wie in meinem vorigen Beitrag geschrieben) sind zulässig. Wenn keine Einlösefrist angegeben ist oder diese unzulässig kurz gewählt wurde, kommt die 30-Jahre-Regelung zum Tragen.
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Flo
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Ok, dann irren sich aber zigtausende Webseiten (darunter auch Medien wie ORF, Presse, Standard, …)
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DerKommentator
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Ergänzung: die rechtliche Beurteilung des OGH habe ich mir aus dem RIS herausgesucht, nicht aus einem google-Beitrag o.ä.
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