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Chris

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Kommentare (12)

    • Sogar 30 Jahre außer es gibt “triftige Gründe” für die verkürzte Gültigkeit. Vor einiger Zeit hieß es, dass noch nicht zur Gänze ausjudiziert ist, ob eine Rabattierung einen solchen Grund darstellt. Den aktuellen Stand dazu kenne ich nicht.

  • Gutscheine müssen weder 25 noch 30 Jahre gültig sein.
    Die 30 Jahre treten automatisch dann in Kraft, wenn keine Gültigkeit angegeben ist.
    Selbstverständlich können Gutscheine aber auch auf 10… auf 5… auf 3 Jahre Gültigkeit ausgestellt werden. Dabei ist immer auch die Natur des Geschäftsgegenstands zu berücksichtigen. Ein Friseurgutschein wird kürzer zu befristen möglich sein als ein Küchengutschein.
    Die 3 Jahre für den genannten Gutschein dürften die Untergrenze des Zulässigen sein, wenn sie nicht sogar unterschritten wurde. Der OGH war in seiner Erkenntnis ziemlich rigide, was die zeitliche Einschränkung der Gültigkeit anbelangt…

    • Deine Ausführungen sind unrichtig. Du kannst googlen und findest unzählige Beiträge dazu, die deutlich sagen, dass Gutscheine grundsätzlich immer 30 Jahre gültig sein müssen – egal was angegeben ist!!

      Außer eben es gibt triftige Gründe, die eine verkürzte Gültigkeit rechtfertigen (das ist bei Reisegutscheine offenbar noch immer nicht zur Gänze geklärte, jedenfalls sind 2 oder 3 Jahre immer als zu kurz eingestuft worden).

      Stellvertretend ein Beispiel für unzählige Artikel dazu im Netz:
      https://www.google.com/amp/s/amp.kleinezeitung.at/5439101

  • Im Mai 2018 (da war das Erkenntnis des OGH zur Befristung von Gutscheinen schon einige Jahre alt), wurde in einer Entscheidung zu einem Fall aus der Reisebranche folgende rechtliche Beurteilung des OGH als relevant angeführt:
    “Bei Reisegutscheinen hat der Oberste Gerichtshof eine einjährige Gültigkeitsdauer, die bis zu drei Jahre nach deren Ablauf um ein weiteres Jahr verlängert werden kann, sodass insgesamt fünf Jahre für die Einlösung zur Verfügung stehen, als nicht gröblich benachteiligend angesehen (7 Ob 75/11x)”
    Die Reisebranche hat bei der Erkenntnis des OGH ganz sicher genau hingeschaut… – da geht´s oft um Gutscheine mit hohem Wert.
    Da hätte der Verfasser des Artikels in der kleinen Zeitung (Juni 2018) besser recherchieren müssen. Die Behauptung, dass ein Gutschein grundsätzlich 30 Jahre lang gültig ist, ist schlichtweg FALSCH.
    Kürzere Befristungen (wie in meinem vorigen Beitrag geschrieben) sind zulässig. Wenn keine Einlösefrist angegeben ist oder diese unzulässig kurz gewählt wurde, kommt die 30-Jahre-Regelung zum Tragen.

  • ich rate im allgemeinen vom gutscheinkauf ab da es für gutscheine immer nur ein gewissen kleines kontingent gibt. bei diesem hotel bin ich mir fast sicher, dass ihr in den monaten wo es warm ist kein zimmer bekommen werdet!

  • Wie oft kommt der gutschein noch??? Das hotel hat für diesen gutschein heuer den ganzen sommer kein kontingent mehr und auch kommendes jahr sieht es mau aus! Ich finde es langsam eine frechheit vom gutscheinanbieter dieses hotel bzw. Gutschein davon zu forcieren! Ich kann nur sagen finger weg oder man hat lust in den kalten monaten zu buchen!

  • Nukularreaktor zur Eklektizitätserzeugung

    Zu eurer Diskussion hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung von Gutscheinen weiter oben: Ich bin zwar aktuell nicht in der Thematik drinnen, aber ich glaube mich zu erinnern, daß der Knackpunkt der “Geldeswert” war/ist… Insofern habt ihr beide recht 🙂 Wenn der Gutschein einen bestimmten Eurobetrag ausweist, dann ist eine zeitliche Begrenzung des Anbieters rechtlich leichter anfechtbar und aushebelbar durch den Käufer. Wenn man allerdings einen Gutschein für eine bestimmte Leistung erwirbt, dann kann eine Laufzeitbeschränkung seitens des Leistungserbringers durchaus berechtigt sein.

    Flo hat bspw. bei einem OMV Gutschein recht, auf dem 100,- Euro aufgedruckt sind. Einer zeitlichen Begrenzung auf wenige Jahre wird man relativ leicht rechtlich entgegentreten können, darum löst die OMV auch abgelaufene Gutscheine recht unbürokratisch ein…

    DerKommentator hat andererseits wieder recht, wenn mit dem Gutschein eine bestimmte Leistung wie bspw. ein Hotelaufenthalt erworben wird. Hierbei ist auch für jedermann nachvollziehbar, daß 2035 ein Urlaub zum Preisniveau von 2021 für den Anbieter aufgrund der Teuerungsrate und gestiegener Kosten unmöglich durchführbar sein wird. Beim oben genannten OMV-Gutschein – welcher einen Geldeswert repräsentiert – stellt sich diese Problematik nicht, 2035 kriegt man für einen 100,- Euro Gutschein entsprechend dem Preisniveau (wahrscheinlich) wesentlich weniger Benzin als 2021 🙂

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