Wie ihr bestimmt schon mitbekommen habt, gibt es ja seit 1. November 2017 die Möglichkeit des Kaufes einer digitalen Vignette.
Damit es am 1. Februar kein böses Erwachen gibt, hier eine kurze Info über die Konsumentschutzfrist (14 + 3 Tage) für Privatpersonen bei Online-Kauf.
Somit ist die Digitale Vignette ab dem 18. Tag nach dem Tag des Kaufs gültig und berechtigt erst ab dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.
Wer also die Vorteile, vor allem bei Wechselkennzeichen, ab 1. Februar nutzen will, muss bis spätestens 14. Jänner 2018 die digitale Vignette erworben haben.
Bei Unternehmern gilt die Konsumentenschutzfrist nicht. Das heißt, dass die Digitale Vignette sofort gültig ist. Danke lowrider82.
Wolfgang
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Kleiner Irrtum: 14. Jänner!
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joker
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Überschrift richtig – Text falsch! Danke – geändert! 🙂
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lowrider82
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Für Gewerbetreibende gilt die Frist nicht. Da gilt sie sofort. Meine digitale Vignette ist dienstlich seit Anfang Dezember “geklebt”.
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joker
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Danke, werde nochmal gezielt darauf hinweisen, dass die Konsumentenschutzfrist nur für Private gilt! 🙂
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